Regeln im Verein

 
Es gelten im Verein die akuelle Satzung und Kleingartenordnung auf Grundlage Kleingartenordnung Stadtverband der Kleingärtner Erfurt e.V. und Bundeskleingartengesetz in der jeweils gültigen Fassung.
 

Hausordnung im Verein

Im Verein hat der Vereinsvorstand, gemäß Satzung, das Hausrecht und kann dieses an Mitglieder übertragen, welches zur Ausübung Ihrer Aufgaben für den Verein, notwendig ist. 
 
 
Behörden und Firmen haben gegenüber dem Vereinsvorstand eine Auskunftspflicht bzw. sich Auszuweisen.
 
Schriftverkehr:
Post an den Vereinsvorstand sind vollständig mit Name und Gartennummer (falls Gartenpächter/ Mitglied im Verein) zu senden.
Für die Post an den Verein ist ausschließlich der Vereinsbriefkasten zu nutzen.
                      
 (Hinweis: Anonyme Briefe werden gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung nicht anerkannt.)
 
 
 

Heckenschnitt

 
Die Schittzeiten sind im Bundesnaturschutzgesetz §39 Absatz 5 festgelegt.
In der Zeit vom 01. März bis 30.September dürfen keinelebende Zäune, Gebüsche, Hecken und sonstige Gehölze 
abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt (Radikalschnitt) werden.
 
Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und Schnittmaßnahmen 
zur Verkehrssicherungspflicht. Als Zuwachs gelten Neuaustriebe, die über die eigentlich Grundform und Höhe( max. 1,50m an den Wegen im Verein),
mit Beginn der Wachstumsperiode wachsen.
 

Ruhezeiten

 
Montag bis Samstag: 13 Uhr bis 15 Uhr und 20 Uhr bis 8 Uhr
 
Sonn- und Feiertags: 0:00 Uhr bis 24Uhr
(gemäß Kleingartenordung Absatz 2.2.1)
 
 
Erklärung:
 
Sonn- und Feiertags sowie zu den Ruhezeiten ist es zu unterlassen: 
 
- z. B. Rasenmähen, Nutzung Kettensägen und Heckenscheren
- lautes Musizieren
- Lärmen sowie Handlungen die den Frieden im Verein abträglich sind.
 
 

 Anplanzungen auf dem Pachtgrundstück

 
  - anplanzen von nichtkleingartentypischen Sträuchern und Bäumen (Tuja usw.) ist nicht gestattet und bei Pächterwechsel zu entfernen(Beschluss 02/2010)
 
  (Gemäß Kleingartenordnung  Absatz 2.2.)
 
 
 

Parken auf dem Vereinsgelände

 
Das Parken auf dem Vereinsgelände ist nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen erlaubt.
Pro Pachtgarten ist maximal ein Fahrzeug bis 3,5to zulässige Gesamtmasse erlaubt.
Im auf dem Vereinsgelände abgestellten Fahrzeug, ist gut erkennbar, die Gartennummer zu hinterlegen!